Ablauf
Kontaktaufnahme und Erstgespräch
Der erste Schritt besteht in einer unverbindlichen Kontaktaufnahme per E-Mail oder telefonisch. Das Erstgespräch / die psychotherapeutische Sprechstunde (seit April 2018 für Patienten vor einer Behandlung verpflichtend) dient zunächst der Abklärung, ob eine krankheitswertige psychische Erkrankung vorliegt, welche Behandlung empfehlenswert ist und ob diese in meiner Praxis durchgeführt werden kann.
Probatorische Sitzungen
Vor dem Beginn der eigentlichen Therapie finden dann im Allgemeinen noch mehrere (zwei bis vier) sogenannte probatorische Sitzungen statt. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, sowie der genaueren Erfassung des Problems, der Entstehungsgeschichte, Ihrer persönlichen Lebenssituation und Ziele. Gemeinsam entscheiden wir dann, welche therapeutischen Schritte sinnvoll und ob eine erfolgreiche Zusammenarbeit wahrscheinlich ist.
Therapie
Vor Beginn der eigentlichen Therapie muss diese beantragt und von der Krankenkasse bewilligt werden. Hierzu ist in der Regel ein Bericht der Therapeutin, sowie eine medizinische Abklärung durch einen Konsiliararzt (ärztlicher Konsiliarbericht, d.h. Bescheinigung des behandelnden Haus- oder Facharztes über den körperlichen Befund) notwendig.
Psychotherapie ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme. Die Anzahl von Therapiestunden, die für eine erfolgreiche Behandlung Ihrer Beschwerden erforderlich ist, hängt von vielen verschiedenen Faktoren (wie z.B. Art und Schweregrad der Symptomatik) ab und kann daher nur vorläufig angegeben werden. Bei einer Akutbehandlung können bis zu 12 Sitzungen, bei einer Kurzzeittherapie bis zu 24, bei einer Langzeittherapie bis zu 60, in Einzelfällen auch bis zu max. 80 Stunden durchgeführt werden. Reine Beratungsanliegen können oft in wenigen Sitzungen bearbeitet werden. Die Therapiesitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern 50 Minuten.
Abrechnung / Kosten
Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist immer das Vorliegen einer medizinischen Indikation, also einer Diagnose nach "ICD-10, Kapitel F". Reine Beratungsleistungen ohne medizinische Indikation werden weder von den privaten noch von den gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet. Darüber, ob eine Indikation vorliegt oder nicht, kann ich Ihnen nach dem Erstgespräch eine vorläufige Einschätzung abgeben.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Praxis verfügt über eine Kassenzulassung, d. h. es besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen. Die Abrechnung erfolgt hierbei direkt mit der Krankenkasse. Bitte bringen Sie zu jedem neuen Quartalsanfang Ihre Versicherungskarte / Gesundheitskarte mit.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten in aller Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Im Einzelfall hängt die Erstattung von dem individuellen Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Ich empfehle Ihnen, sich frühzeitig (am besten noch vor dem Erstgespräch) mit Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle in Verbindung zu setzen, um die Bedingungen für eine Kostenerstattung zu klären.
Selbstzahler
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu übernehmen. In diesem Fall müssen Sie keine weiteren Formalitäten beachten. Das Honorar richtet sich ebenfalls nach der GOP.
Jede Reise beginnt mit dem ersten Schritt